Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die Grundlage für das Wasserrecht in Deutschland. Zum einen sind wir Fachplaner für die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) zum anderen besitzen wir auch die Fachkunde zum Planen von Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft. Hier sind wir planvorlageberechtigt in den Fachbereichen 4 „Sonstige Abwasserbeseitigung “ und 6 „Ausbau und Renaturierung von Gewässern einschließlich der Wiederherstellung von Rückhalteflächen in den Talauen“ nach §103 LWG. Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Umsetzung eines Projektes mit Bezug auf wassergefährdende Stoffe, sondern sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um Maßnahmen an natürlichen oder künstlichen Gewässern geht.
Zum Fachbereich 4 „Sonstige Abwasserbeseitigung “ gehören hier:
Zum Fachbereich 6 „Ausbau und Renaturierung von Gewässern einschl. der Wiederherstellung von Rückhalteflächen in den Talauen“ zählen: