Bedarfsplanung im Bauwesen nach DIN 18205

Um ein Projekt sauber aus der Wiege zu heben und entsprechende Planungsleistungen richtig und umfassend vergeben zu können, muss der eigentliche Bedarf an das zu planende Objekt definiert werden. Hierzu gehören neben den zu erfüllenden Bedürfnissen auch Ziele und Anforderungen. Dies kann auch ein iterativer Prozess sein. 
Bei der methodischen Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen für ein Einzelobjekt oder eine Gesamtmaßnahme sind wir gerne behilflich. Der entstehende Bedarfsplan dient auch als Basis für Planungswettbewerbe und Budgetierung.
 

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